Sie vermieten eine oder mehrere Wohnungen? Dann kennen Sie den Stapel. Reichen Sie Mietvertrag und Belege ein — Sie erhalten eine versandfertige Betriebskostenabrechnung nach BetrKV und § 556 BGB. In 48 Stunden, sobald die Unterlagen vollständig sind.
39 € pro Wohnung & JahrFestpreis. Heizkosten-Verteilung, § 35a-Aufstellung und CO2-Aufteilung inklusive.
Mietvertrag, Kostenbelege, Heizkostendaten — die Checkliste führt Sie durch alles. Fehlt etwas, melden wir uns am selben Tag.
Erstellung nach BetrKV mit dem Umlageschlüssel aus Ihrem Mietvertrag, Heizkosten nach HeizkostenV, § 35a-Anlage und CO2-Aufteilung — mit systematischer Qualitätsprüfung.
In 48 h nach Eingang vollständiger Unterlagen: ein PDF pro Mietpartei, bereit für den Versand. Sie prüfen — dann geht es an Ihre Mieter.
*Bei vielen Anbietern kosten Heizkosten-Verteilung oder § 35a-Aufstellung extra — hier nicht. Voraussetzung für die Heizkosten-Verteilung: Ihre Verbrauchsdaten liegen vor (Abrechnung Ihres Messdienstes wie ista/Techem/Minol oder abgelesene Zählerwerte).
„Nach dem 31.12. ist das Geld weg."
So steht es sinngemäß im Gesetz: Die Abrechnung muss Ihren Mietern spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB) — für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 31.12.2026. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Ich bin Tom, Projektmanager aus München. nebenkosten-fertig.de ist mein Versuch, eine lästige Pflichtaufgabe so einfach zu machen, wie sie sein sollte: Unterlagen rüberschicken, fertige Abrechnung zurückbekommen, Frist gehalten.
Im Maschinenraum arbeitet KI, die Verantwortung bleibt bei mir — und wenn mal etwas nicht passt, bin ich direkt erreichbar.
39 € pro Wohnung und Abrechnungsjahr — Festpreis, inklusive Heizkosten-Verteilung (bei vorliegenden Verbrauchsdaten), § 35a-Aufstellung und CO2-Kostenaufteilung. Keine Zusatzkosten.
48 Stunden nach Eingang vollständiger Unterlagen. Vollständig heißt: alle Punkte der Checkliste, inklusive der Heizkostendaten. Fehlt etwas, melden wir uns am selben Tag — die 48 h starten neu, sobald alles da ist.
Ja, genau die brauchen wir. Die Heizkostenverordnung verlangt eine Verteilung von 50–70 % nach erfasstem Verbrauch — Grundlage sind die Werte Ihres Messdienstes oder Ihre eigenen Ablesewerte.
Jede Abrechnung durchläuft eine systematische Prüfung, und Sie kontrollieren sie, bevor sie an Mieter geht. Sollte dennoch etwas nicht stimmen, korrigieren wir kostenlos und umgehend.
Zum Start konzentrieren wir uns auf vermietete Wohnungen privater Vermieter. WEG-Hausgeld und Gewerbemietverhältnisse folgen später.
Nein. Wir erstellen Ihre Abrechnung als kaufmännisch-rechnerische Dienstleistung nach Ihren Angaben. Rechtliche Einzelfallprüfung oder Vertretung im Streitfall bieten wir bewusst nicht an.
Die Rechenarbeit macht KI — nur so ist der Festpreis möglich. Dahinter steht ein echter Mensch in München, der jede Abrechnung vor dem Versand in der Endkontrolle sieht. Wer das ist, steht weiter oben unter „Wer dahinter steht".
Wir starten mit begrenzter Kapazität in die Herbst-Saison. Tragen Sie sich unverbindlich ein — Sie erhalten die Unterlagen-Checkliste und Ihren Platz. Bezahlt wird erst bei Auftrag.